Ein Vorwurf ist noch keine Verurteilung: Die Staatsanwaltschaft muss das Ermittlungsverfahren einstellen, wenn es keinen tatsächlichen Grund gibt, weiter zu verfolgen. Äußern Sie sich zur Sache vorerst nicht und sichern Sie alles, was den Ablauf belegt: Nachrichten, Fotos, Namen von Personen, die dabei waren. Sie dürfen sich vor jeder Vernehmung mit einem Verteidiger beraten und ihn zur Vernehmung mitnehmen.
Was tun Sie zuerst bei einer falschen Anschuldigung?
In den ersten Tagen zählen 5 Schritte: vorerst nicht zur Sache aussagen, einen Verteidiger beiziehen, Beweise sichern, Akteneinsicht nehmen, Aussage vorbereiten.
Der erste Schritt ist der unangenehmste, weil er gegen den Instinkt läuft. Sie müssen sich nicht selbst belasten und dürfen jederzeit schweigen. Vor der Vernehmung muss man Sie auch darauf hinweisen, dass Ihre Aussage der Verteidigung helfen, aber genauso als Beweis gegen Sie verwendet werden kann. Warum das so wichtig ist, habe ich in meinem Beitrag zum Schweigen bei der Polizei ausführlich erklärt.
Der zweite Schritt ist, einen Verteidiger beizuziehen. Das Recht auf Verteidigung haben Sie in jeder Lage des Verfahrens. Nehmen Sie es in Anspruch, muss die Vernehmung warten, bis der Verteidiger da ist.
Der dritte Schritt ist Fleißarbeit und oft der wertvollste. Sichern Sie, was später nicht mehr greifbar ist: Chats, E-Mails, Anrufprotokolle, Fotos, Standortdaten, Dienstpläne, Rechnungen, dazu Namen möglicher Zeugen. Löschen Sie nichts, bearbeiten Sie nichts nach und ergänzen Sie nichts.
Der vierte Schritt ist die Akteneinsicht. Sie dürfen lesen, was im Ermittlungsverfahren gesammelt wurde. Erst der Aktenstand zeigt, was Ihnen überhaupt vorgeworfen wird und worauf sich das stützt.
Der fünfte Schritt ist der Aufwendigste, nämlich die Vorbereitung Ihrer Aussage. Hierauf gilt es besonderes Augenmerk zu legen. Wann und in welchem Umfang Sie aussagen, ist eine strategische Überlegung. Hier kommt es immer auf den Einzelfall an.
Gerade wer überzeugt ist, nichts getan zu haben, erzählt in der Einvernahme oft am meisten. Nach der Beauftragung läuft die Korrespondenz mit Polizei und Behörden über meine Kanzlei. Diesen Schutzschild brauchen Sie, damit Sie nicht in der Situation antworten müssen, in der der Druck am höchsten ist.
Eine schriftliche Ladung dürfen Sie nicht einfach liegen lassen. Wer geladen ist, muss grundsätzlich kommen. Bleiben Sie ohne triftigen Grund weg, kann die Polizei Sie vorführen lassen. Den Termin wahrzunehmen und zur Sache dann aber nichts zu sagen, sind 2 verschiedene Dinge.
Reicht es, dass der Vorwurf nicht stimmt?
Nein, allein darauf können Sie sich nicht verlassen. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt jede Person als unschuldig. Das hindert die Behörden aber nicht daran, gegen Sie (weiter) zu ermitteln.
Entschieden wird nach der Beweislage. Die Staatsanwaltschaft muss einstellen, wenn die Tat nicht gerichtlich strafbar ist, eine Verfolgung rechtlich unzulässig wäre oder es keinen tatsächlichen Grund gibt, weiter zu verfolgen. Anklage erhebt sie nur, wenn der Sachverhalt ausreichend geklärt ist und eine Verurteilung naheliegt.
Dazwischen liegt die Verteidigung. Als Beschuldigter dürfen Sie beantragen, dass Beweise aufgenommen werden und dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wird. Mit einem Beweisantrag wird eine Behauptung überprüfbar. Das bringt mehr als jedes Beteuern.
Kommt es doch zur Hauptverhandlung, würdigt das Gericht alle Beweise frei und entscheidet im Zweifel zugunsten des Angeklagten. Berücksichtigt wird dabei nur, was in der Hauptverhandlung vorgekommen ist.
Steht Aussage gegen Aussage, geht es um Glaubwürdigkeit und Beweiskraft im Detail. Warum Unschuld allein keine Strategie ist, habe ich im Beitrag Unschuldig angezeigt beschrieben.
Was gilt bei einer Anzeige nach einer Trennung?
Nach einer Trennung stehen oft Vorwürfe wie Körperverletzung, gefährliche Drohung, Nötigung, beharrliche Verfolgung oder Sachbeschädigung im Raum. Die Strafrahmen sind je Delikt verschieden, dazu braucht es den konkreten Vorwurf aus dem Akt.
Manchmal ist etwas passiert, manchmal behauptet das nur jemand. Für Ihren nächsten Schritt macht das keinen Unterschied: zuerst der Aktenstand, dann die Strategie.
Was Sie gegenüber der anderen Seite besser lassen:
- keine Nachricht, mit der Sie etwas klarstellen wollen
- keine Anrufe, auch nicht von einer anderen Nummer
- keine Vermittlungsversuche über Freunde, Verwandte oder Bekannte
Jede neue Nachricht kann Teil des Akts werden. Setzt sich der Kontakt über längere Zeit fort und beeinträchtigt er die andere Person unzumutbar in ihrer Lebensführung, kann daraus ein zweiter Vorwurf werden, nämlich beharrliche Verfolgung.
Was dagegen hilft: der vollständige Chatverlauf statt einzelner Screenshots, Termine und Belege für den fraglichen Zeitraum, Namen von Personen, die den Ablauf kennen. Ein Verlauf im Ganzen zeigt den Zusammenhang, ein Ausschnitt zeigt nur den Satz, den jemand herausgenommen hat.
In dieser Lage ist der Druck hoch und der Impuls, sich zu rechtfertigen, am stärksten. Wie Vernehmungen genau an diesem Punkt ansetzen, beschreibe ich im Beitrag zur Rechtfertigungsspirale.
Wie wehren Sie sich gegen falsche Anschuldigungen am Arbeitsplatz?
Trennen Sie 2 Ebenen: die interne Ebene im Betrieb und das Strafverfahren. Was Sie dem Arbeitgeber schriftlich erklären, kann später im Akt liegen.
Aus dem Arbeitsumfeld kommen Vorwürfe wie Diebstahl, Veruntreuung, Betrug, Urkundenfälschung oder Vorwürfe im Bereich der sexuellen Selbstbestimmung.
Die praktische Linie ist in allen diesen Fällen dieselbe: keine spontane schriftliche Stellungnahme, keine Unterschrift unter ein Protokoll, das Sie nicht geprüft haben, keine Zusage zu einer Rückzahlung, bevor die Lage geklärt ist.
Ein Vorwurf aus dem eigenen Betrieb trifft die berufliche Seite oft härter als das Verfahren selbst, weil im Haus geredet wird, lange bevor eine Entscheidung fällt. Umso wichtiger ist, dass die strafrechtliche Linie von Anfang an steht und nicht erst nachgezogen wird.
Was arbeitsrechtlich passiert, also Entlassung, Kündigung, etc., behandle ich hier nicht. Dieser Beitrag betrifft die strafrechtliche Seite.
Häufige Fragen
Wie läuft das erste Gespräch mit mir ab?
Sie erzählen, ich höre zu. Ich frage kritisch nach und sage Ihnen am Ende, was der nächste sinnvolle Schritt ist. Diese telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich, Sie erreichen mich unter 0664 18 44 997; als Strafverteidiger in Wien bin ich in Wien und Niederösterreich tätig. Was Sie hier gelesen haben, informiert allgemein und ersetzt keine Beratung in Ihrem Fall, weil jeder Akt anders aussieht. Mehr zum Ablauf steht auf meiner Seite zum Erstgespräch.