Leistungen Über Martin Erfolge Blog Kontakt
0664 18 44 997
Ratgeber Strafrecht

Ladung als Beschuldigter: was die Post von der Polizei bedeutet

Eine Ladung als Beschuldigter bedeutet, dass gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft. Zum Termin müssen Sie grundsätzlich erscheinen, aussagen müssen Sie aber nicht.

Was bedeutet eine Ladung als Beschuldigter?

Die Ladung zeigt, dass Ermittlungen gegen Sie laufen. Über Schuld oder Unschuld sagt sie nichts.

Beschuldigter sind Sie, sobald Sie auf Grund bestimmter Tatsachen konkret verdächtigt werden und die Behörden deshalb ermitteln. Das beschreibt nur Ihre Rolle im Verfahren. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelten Sie als unschuldig.

Wie es zu so einer Ladung gekommen ist, ist offen. Vielleicht ist etwas passiert. Vielleicht hat jemand eine Anzeige erstattet und eine Aussage gemacht oder Sie mit einer anderen Person verwechselt. Die Polizei muss das erst klären. Und genau dazu dient die Vernehmung.

In der Ladung muss stehen:

Wenn Sie den Vorwurf für falsch halten, lesen Sie dazu meinen Artikel warum Unschuld allein nicht reicht.

Müssen Sie zur Ladung der Polizei erscheinen?

Ja. Wer geladen ist, muss grundsätzlich kommen. Bleiben Sie ohne triftigen Grund weg, kann die Polizei Sie vorführen, also abholen und zur Vernehmung bringen.

Erscheinen und Aussagen sind aber 2 verschiedene Dinge. Vor der Vernehmung muss man Ihnen sagen, was Ihnen vorgeworfen wird. Und man muss Sie darauf hinweisen, dass Sie nichts sagen müssen und vorher mit einem Verteidiger sprechen dürfen.

Dazu gehört der Hinweis, den ich für den wichtigsten in der ganzen Vernehmung halte: Ihre Aussage kann Ihrer Verteidigung helfen, sie kann aber genauso als Beweis gegen Sie verwendet werden. Welche Wirkung sie hat, hängt davon ab, was im Akt steht.

Ob Reden oder Schweigen im konkreten Fall besser ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Ich habe diese Frage im Artikel zum Schweigen bei der Polizei ausführlich behandelt.

In Ausnahmefällen kann die Staatsanwaltschaft anordnen, dass die Polizei jemanden ohne Ladung sofort zur Vernehmung bringt. Das setzt bestimmte Tatsachen voraus, die befürchten lassen, dass sich die Person dem Verfahren entzieht oder Beweise beeinträchtigt.

Wer den Termin aus Angst verstreichen lässt, macht sich die Lage schwieriger, als sie war.

Gilt eine telefonische Ladung der Polizei genauso?

In der Regel werden Sie schriftlich geladen. Wenn das Telefon aber läutet, können Sie ruhig bleiben und 3 Dinge klären: welche Dienststelle anruft, wer am Apparat ist und worum es in der Sache geht. Danach genügt der Satz, dass Sie den Termin nach Rücksprache mit Ihrem Verteidiger bestätigen.

Zur Sache selbst sagen Sie am Telefon nichts. Sie kennen den Akt noch nicht.

Passt der Termin nicht, klären Sie eine Verlegung vorher mit der Dienststelle, telefonisch oder schriftlich.

Nach einer Beauftragung läuft dieser Kontakt über meine Kanzlei. Das ist der Schutzschild: Ich melde mich bei der Dienststelle, kläre den Aktenstand und den Termin. Oder, wie ich es im Podcast sage: Ich nehme die Mandanten aus der Schusslinie. Darum muss sich der Mandant nicht kümmern, das ist meine Aufgabe.

Welche Rechte haben Sie als Beschuldigter?

Das Gesetz zählt Ihre Rechte ausdrücklich auf. 2 davon wirken vor dem Termin am stärksten: der Verteidiger und die Akteneinsicht.

Akteneinsicht heißt: Sie dürfen lesen, was die Ermittlungsbehörden bisher gesammelt haben.

Auch die Vernehmung selbst hat Grenzen. Niemand darf Ihnen etwas versprechen, Ihnen drohen oder Zwang anwenden, um ein Geständnis oder andere Angaben zu bekommen. Fragen müssen klar und verständlich sein. Unzulässig sind auch Fragen, die etwas als zugegeben behandeln, das Sie nie zugegeben haben. Wie solche Situationen in der Praxis aussehen, beschreibe ich im Beitrag zur Rechtfertigungsspirale.

Für Eltern ein eigener Punkt: War Ihr Kind zum Zeitpunkt des Vorwurfs zwischen 14 und 18 Jahre alt, gelten die besonderen Regeln des Jugendstrafrechts: Ein Verteidiger muss bei der Vernehmung des Jugendlichen anwesend sein.

Wie geht es nach der Vernehmung weiter?

Nach dem Ermittlungsverfahren gibt es 3 Wege: Einstellung, Diversion oder Anklage. Eine Ladung führt also nicht automatisch zu einem Verfahren vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft muss das Verfahren einstellen, sobald sich zeigt, dass die Tat nicht gerichtlich strafbar ist, eine Verfolgung rechtlich unzulässig wäre oder es keinen tatsächlichen Grund gibt, weiter zu verfolgen. Bei Taten mit höchstens 3 Jahren Strafdrohung ist außerdem eine Einstellung wegen Geringfügigkeit möglich.

Der zweite Weg ist die Diversion. Das Verfahren endet dann ohne Urteil und ohne Vorstrafe, etwa gegen eine Geldzahlung, gemeinnützige Leistungen, eine Probezeit oder einen Tatausgleich. Möglich ist das unter anderem nur, wenn die Tat mit höchstens 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht ist und die Schuld nicht schwer wiegt. Die Voraussetzungen im Detail habe ich in meinem Artikel zur Diversion in Österreich thematisiert.

Der dritte Weg ist die Anklage. Sie kommt, wenn der Sachverhalt aus Sicht der Staatsanwaltschaft ausreichend geklärt ist und eine Verurteilung naheliegt. Beim Bezirksgericht und beim Einzelrichter am Landesgericht heißt sie Strafantrag, beim Schöffen- oder Geschworenengericht Anklageschrift.

Kommt es zur Verhandlung, würdigt das Gericht alle Beweise frei und entscheidet im Zweifel zu Ihren Gunsten.

Häufige Fragen

Nein. Eine Ladung heißt nur, dass gegen Sie ermittelt wird. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gelten Sie als unschuldig.
Ja, selbstverständlich. Während der Vernehmung darf er sich nicht einmischen, am Ende oder nach einzelnen Abschnitten darf er aber Fragen stellen.
Nein. Versprechungen, Vorspiegelungen, Drohungen und Zwang sind verboten, wenn sie Sie zu einem Geständnis oder zu anderen Angaben bewegen sollen. Unzulässig sind auch Fragen, die etwas als zugegeben behandeln, das Sie nie zugegeben haben.
Nein. Sie dürfen in jeder Lage des Verfahrens einen Verteidiger beiziehen und vor der Vernehmung muss man Sie darauf hinweisen, dass Sie sich vorher beraten dürfen. Je früher der Anruf kommt, desto mehr lässt sich vorher klären, etwa der Aktenstand.
Dann gelten die besonderen Regeln des Jugendstrafrechts. Bei einer Vernehmung muss ein Verteidiger zwingend anwesend sein.

Was passiert, wenn Sie mich mit der Ladung in der Hand anrufen?

Sie erzählen, ich höre zu, frage kritisch nach und sage Ihnen, was der nächste Schritt ist. Diese telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich, Sie erreichen mich unter 0664 18 44 997. Ich arbeite spezialisiert im Strafrecht, in Wien und Niederösterreich

Der Artikel informiert allgemein über die Rechtslage und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

Weiterlesen
Einvernahme

Aussage bei der Polizei: Warum Schweigen besser schützt als Reden

Weiterlesen →
Vorwurf

Falsche Anschuldigung in Österreich: wie Sie sich jetzt wehren

Weiterlesen →
Jetzt anrufen