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Ratgeber Strafrecht

Körperverletzung (§ 83 StGB): Strafe und Ablauf nach der Anzeige

Eine Körperverletzung liegt vor, wenn jemand einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt. Der Grundtatbestand im Strafgesetzbuch ist mit Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen bedroht. Wie ein Verfahren ausgeht, hängt von der Beweislage und von den Umständen der Tat ab.

Wann gilt etwas als Körperverletzung?

Erfasst ist, wer einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt. Das ist die erste Variante im Gesetz.

Die zweite Variante ist die Misshandlung: Wer einen anderen am Körper misshandelt und ihn dadurch fahrlässig verletzt oder an der Gesundheit schädigt, ist genauso zu bestrafen. Fahrlässig heißt hier: Die Verletzung war nicht gewollt, sie ist aus der Misshandlung heraus entstanden.

Eine Körperverletzung beginnt nicht erst ab einer bestimmten Schwere. Auch eine kleine Verletzung erfüllt den Tatbestand. Die Schwere wirkt sich dann auf den Strafrahmen und auf die Strafhöhe aus, und zwar deutlich: Dauert etwa eine Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit länger als 24 Tage, spricht das Gesetz von schwerer Körperverletzung mit einem höheren Rahmen.

Strenger bestraft wird eine Körperverletzung an Menschen, die gerade ihre Arbeit machen oder wegen dieser Arbeit angegriffen werden. Gemeint sind dabei u.a. Polizisten während ihres Dienstes.

Wer sich gegen einen Angriff wehrt und dabei nur so weit geht, wie es zur Abwehr nötig ist, handelt in Notwehr und damit nicht rechtswidrig. Wo diese Grenze verläuft, erkläre ich ausführlich im Beitrag zur Grenze zwischen Notwehr und Körperverletzung.

Das sehe ich immer wieder: Viele Anrufer glauben, es komme vor allem darauf an, wer angefangen hat. Verhandelt wird am Ende aber über das, was sich aus dem Akt ergibt: Aussagen, ärztliche Befunde, Fotos, Videos, Nachrichten (z.B. Whatsapp, Instagram, Facebook, etc.). Auch wer angefangen hat, muss sich aus diesen Beweisen ergeben. Wie das Gericht entscheidet, wenn am Ende nur Aussage gegen Aussage steht, erkläre ich im Beitrag Aussage gegen Aussage.

Welche Strafe droht bei Körperverletzung in Österreich?

Für den Grundtatbestand drohen bis zu 1 Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen. Die schwereren Fälle sind im Strafgesetzbuch getrennt geregelt.

Vorwurf Strafrahmen Gericht in 1. Instanz
Körperverletzung, Grundtatbestand (§ 83 Abs 1 und 2 StGB)Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr oder Geldstrafe bis zu 720 TagessätzenBezirksgericht
Körperverletzung an Fahrern und Kontrolleuren im öffentlichen Verkehr, in Gesundheitsberufen, bei Rettung oder Feuerwehr während oder wegen ihrer Arbeit (§ 83 Abs. 3 StGB)Freiheitsstrafe bis zu 2 JahrenLandesgericht, Einzelrichter
Misshandlung mit fahrlässig zugefügter, länger als 24 Tage dauernder Gesundheitsschädigung oder Berufsunfähigkeit oder an sich schwerer Verletzung (§ 84 Abs. 1 StGB)Freiheitsstrafe bis zu 3 JahrenLandesgericht, Einzelrichter
Körperverletzung an einem Beamten, Zeugen oder Sachverständigen während oder wegen der Vollziehung seiner Aufgaben (§ 84 Abs. 2 StGB)Freiheitsstrafe bis zu 3 JahrenLandesgericht, Einzelrichter
Mindestens 3 selbstständige Taten ohne begreiflichen Anlass und unter Anwendung erheblicher Gewalt (§ 84 Abs. 3 StGB)Freiheitsstrafe bis zu 3 JahrenLandesgericht, Einzelrichter
Verletzung oder Gesundheitsschädigung mit schwerer Folge, auch fahrlässig herbeigeführt (§ 84 Abs. 4 StGB)Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 JahrenLandesgericht, Einzelrichter
Tat auf lebensgefährliche Weise, mit mindestens 2 Personen in verabredeter Verbindung oder unter Zufügung besonderer Qualen (§ 84 Abs. 5 StGB)Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 JahrenLandesgericht, Einzelrichter

Der Strafrahmen sagt nichts darüber aus, welche Strafe im einzelnen Fall herauskommt. Grundlage für die Bemessung ist die Schuld. Das Gericht wägt Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander ab und berücksichtigt auch, wie sich eine Strafe und die weiteren Folgen auf das künftige Leben auswirken.

Zwischen einer Diversion, einer bedingten Strafe und einer unbedingten Haftstrafe liegt ein großer Spielraum. Deshalb lassen sich 2 Fälle nie eins zu eins vergleichen. Welche Strategie sinnvoll ist, hängt davon ab, welche Beweise konkret im Raum stehen.

Was passiert nach einer Anzeige wegen Körperverletzung?

Nach einer Anzeige läuft ein Ermittlungsverfahren: Polizei und Staatsanwaltschaft klären, was sich beweisen lässt. Eine Anzeige ist noch keine Anklage und erst recht keine Verurteilung.

Der Ablauf ist meist ähnlich. Die Anzeige wird erstattet, die Polizei ermittelt, die Beteiligten und Zeugen werden einvernommen. Sie als Beschuldigter bekommen in der Regel eine schriftliche Ladung, in der der Gegenstand des Verfahrens sowie Ort, Tag und Stunde stehen. Was diese Post für Sie bedeutet, erkläre ich im Beitrag zur Ladung als Beschuldigter.

Eine solche Ladung ist zu befolgen. Bei ungerechtfertigtem Ausbleiben kann eine Vorführung angeordnet werden. Zur Sache aussagen müssen Sie dort aber nicht. Das ist wichtig zu verstehen.

Ihre wichtigsten Rechte als Beschuldigter:

Niemand darf gezwungen werden, sich selbst zu belasten. In der Vernehmung darf Ihnen niemand etwas versprechen, Sie täuschen, Ihnen drohen oder Zwang anwenden. Verboten sind auch Fragen, die etwas als zugegeben unterstellen, das Sie nie zugegeben haben. Was das für Ihr Verhalten in der Einvernahme bedeutet, habe ich im Beitrag zum Schweigerecht bei der Polizei ausführlich beschrieben.

Am Ende des Ermittlungsverfahrens stehen 3 Wege. Die Staatsanwaltschaft stellt das gegen Sie geführte Verfahren ein, wenn die Tat nicht gerichtlich strafbar ist, eine weitere Verfolgung rechtlich unzulässig wäre oder kein tatsächlicher Grund für eine weitere Verfolgung besteht. Die Staatsanwaltschaft kann auch von der Verfolgung zurücktreten - das ist die Diversion. Der letzte Weg ist die Anklage, wenn der Sachverhalt (aus Sicht der Staatsanwaltschaft) geklärt ist und eine Verurteilung (aus Sicht der Staatsanwaltschaft) naheliegt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt jede Person als unschuldig. Zweifel gehen immer zu Gunsten des Angeklagten.

Wenn ich ein Mandat übernehme, läuft der Kontakt zu Polizei und Behörden über meine Kanzlei. Das nenne ich Schutzschild: Ich kläre zuerst den Aktenstand und die Beweislage, danach analysieren wir die Sache gemeinsam. Darum müssen Sie sich nicht selbst kümmern.

Gibt es einen Weg ohne Vorstrafe?

Ja, bei einer Körperverletzung ist eine Diversion rechtlich möglich. Diversion heißt: Die Staatsanwaltschaft tritt von der Verfolgung zurück, es kommt zu keiner Verurteilung und damit zu keiner Vorstrafe.

Die Voraussetzungen sind im Gesetz genau umschrieben. Die Tat darf nicht mit mehr als 5 Jahren Freiheitsstrafe bedroht sein, die Schuld darf nicht als schwer anzusehen sein und die Tat darf nicht den Tod eines Menschen zur Folge gehabt haben. Dazu muss der Sachverhalt hinreichend geklärt sein, eine Einstellung darf nicht in Frage kommen und eine Bestrafung darf nicht nötig erscheinen, um Sie oder andere von weiteren Straftaten abzuhalten.

Es gibt 4 Formen:

Beim Tatausgleich wird die verletzte Person einbezogen, soweit sie dazu bereit ist. Der Tatausgleich hängt auch von ihrer Zustimmung ab. Wie die Formen im Ablauf aussehen, erkläre ich im Beitrag zur Diversion in Österreich.

Schadensgutmachung ist dabei ein Punkt, der aus Sicht des Beschuldigten viel bewegen kann. Wer den entstandenen Schaden gutmacht oder sich ernstlich darum bemüht, hat damit einen Milderungsgrund in der Hand. Auch bei einer Einstellung wegen Geringfügigkeit, die nur bei Delikten mit einem Höchstmaß bis 3 Jahre oder bloßer Geldstrafe in Betracht kommt, wird das Verhalten nach der Tat ausdrücklich berücksichtigt.

Wer bisher unbescholten ist, bringt einen weiteren Milderungsgrund mit: einen bisher ordentlichen Lebenswandel, zu dem die Tat in auffallendem Widerspruch steht. Zu den Milderungsgründen hinzu kommen ein reumütiges Geständnis und ein wesentlicher Beitrag zur Wahrheitsfindung. Und wird eine Freiheitsstrafe von höchstens 2 Jahren verhängt, kann das Gericht sie unter bestimmten Voraussetzungen bedingt nachsehen. Sie wird dann nicht vollzogen, es läuft eine Probezeit von 1 bis 3 Jahren.

Verantwortung übernehmen ist kein Schuldeingeständnis im eigentlichen Sinn. Es ist eine Entscheidung, die man trifft, wenn die Beweislage es nahelegt und sie kann ein Verfahren in eine andere Richtung lenken. Ob das in Ihrem Fall der richtige Weg ist oder ob der Vorwurf zu entkräften ist, zeigt erst ein Blick in den Akt. Ein Ergebnis lässt sich nie garantieren.

Was können Sie als Beschuldigter jetzt tun?

Legen Sie die Ladung und alle Unterlagen zur Sache zusammen: Schreiben, Fotos, Nachrichten, ärztliche Befunde. Versuchen Sie nicht, die Sache auf eigene Faust mit der anzeigenden Person zu klären. Sprechen Sie vor der Vernehmung mit einem Verteidiger.

Dieser Beitrag informiert allgemein über die Rechtslage in Österreich und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Wenn Sie wissen wollen, wie Ihre Situation einzuordnen ist, rufen Sie mich an: 0664 18 44 997. Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Ich arbeite spezialisiert im Strafrecht in Wien und Niederösterreich. Sie erzählen, ich höre zu, frage kritisch nach und sage Ihnen, was der nächste Schritt ist.

Häufige Fragen

Eine Ohrfeige kann eine Körperverletzung sein, wenn die andere Person dadurch am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt wird. Erfasst ist auch die Misshandlung, bei der eine Verletzung ungewollt entsteht. Entscheidend ist also, welche Folge die Ohrfeige hatte.
Über das Verfahren entscheidet die Staatsanwaltschaft. Sie stellt ein, wenn die Tat nicht gerichtlich strafbar ist, eine weitere Verfolgung rechtlich unzulässig wäre oder kein tatsächlicher Grund für eine weitere Verfolgung besteht.
Jeder Vorwurf wird für sich geprüft. Dass beide zugeschlagen haben, hebt sich nicht gegenseitig auf. Wichtig ist, wer angegriffen hat und ob die Abwehr notwendig und angemessen war, denn wer sich gegen einen Angriff nur so weit wehrt, wie es zur Abwehr nötig ist, handelt in Notwehr. Das lässt sich nur anhand von Aussagen, Befunden und sonstigen Beweisen beurteilen.
Wer nur einmal verurteilt worden ist, hat bei einer Freiheitsstrafe von höchstens 1 Jahr oder bei einer bloßen Geldstrafe eine Tilgungsfrist von 5 Jahren. Die Fristen stehen im Tilgungsgesetz. Eine Diversion führt zu keiner Verurteilung und damit zu keiner Vorstrafe.
Als Jugendlicher gilt, wer zum Zeitpunkt der Tat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Für Jugendstraftaten wird das Höchstmaß der sonst angedrohten zeitlichen Freiheitsstrafen auf die Hälfte herabgesetzt, ein Mindestmaß entfällt (und das nach Tagessätzen bestimmte Höchstmaß von Geldstrafen wird ebenfalls halbiert). Ziel des Jugendstrafrechts ist vor allem, den Betroffenen von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten.
Angehörige haben keine eigene Rolle im Strafverfahren, aber ihre Unterstützung ist in dieser Phase viel wert. Praktisch hilft es, Unterlagen zur Sache zu sammeln, Termine im Blick zu behalten und darauf zu achten, dass der Beschuldigte vor einer Vernehmung mit einem Verteidiger spricht. Mit der anzeigenden Person sollten Angehörige nicht auf eigene Faust reden.
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